Jentges Personalvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalvermittlung Jentges
§ 1 Allgemeines
(1) Die Personalvermittlung Jentges verpflichtet sich
jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu
erfüllen.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten
zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der Jentges Personalvermittlung erstellt
werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer
Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die
Ermittlung eines Anforderungsprofils.
(3) Die Jentges Personalvermittlung sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des
Beratungsauftrags erhaltenen Daten und Informationen zu.
(4) Die Bewerberexposes, die der Auftraggeber von der Jentges Personalvermittlung erhält, bleiben
Eigentum der Jentges Personalvermittlung. Jedes Bewerberexpose ist streng vertraulich zu behandeln, es
ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an die Jentges Personalvermittlung zurückzugeben.
Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.
§ 2 Honorar
(1) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber oder einem mit
ihm verbundenen Unternehmen und von der Jentges Personalvermittlung vorgeschlagenen Bewerber
zustande gekommen ist.
(2) Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2.1 Vermittlung // Zahlungsbedingungen
Wird der von der Jentges Personalvermittlung vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt,
wird kein Honorar geschuldet. Das Honorar ist fällig bei Unterzeichnung des Arbeits-/Dienstvertrages,
soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug,
wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
§ 2.2 Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten oder Portokosten werden
dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 2.3 Anzeigengeschützte Personalsuche in Printmedien
Bei der anzeigengeschützten Personalsuche in Printmedien wird der Leistungsumfang vor
Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen berechnet.
§ 3 Kündigung
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.
Jentges Personalvermittlung
§ 4 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches über en Maklervertrag §§ 652 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil
einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Kempen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.